Ziele und Satzung

Der Verein verfolgt als wesentliches Ziel die Förderung von Wissenschaft und Forschung.

Hierbei liegt uns besonders das Eintreten für die Interessen der Stochastik, insbesondere der Wahrscheinlichkeitstheorie und der mathematischen Statistik, in der Gesellschaft am Herzen sowie die Förderung und Verbreitung der Stochastik und ihrer Anwendungen und der Verleihung eines Förderpreises für junge Nachwuchswissenschaftler.

Auf dieser Seite finden sich eine Vielzahl von Informationen über unsere Aktivitäten in diese Richtung, wie etwa die Stochastik-Tage, der ST-NET Newsletter mit unserer Stellenbörse oder der Link zum Doktorandentreffen u.v.m. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen der Informationen und freuen uns natürlich immer über eine wohlgemeinte Rückmeldung und Anregungen!

Die DMV-Fachgruppe Stochastik ist ein selbständiger Verein, der von der DMV (Deutsche Mathematiker Vereinigung) als Fachgruppe im Sinne ihrer Satzung anerkannt ist. Gemäß DMV-Satzung dienen Fachgruppen "der Förderung und Vertretung der Belange eines Teilgebiets der Mathematik oder der Förderung besonderer Aspekte des in § 2 genannten Zwecks der DMV", agieren aber ansonsten eigenständig. Die Mitgliedschaften in der Fachgruppe und in der DMV sind unabhängig voneinander. Die Fachgruppe Stochastik empfiehlt ihren Mitgliedern, separat in die DMV einzutreten.

Für weitere Information wird anschließend unsere aktuelle Satzung zur Verfügung gestellt.

Satzung

 

  1. Name, Sitz, Geschäftsjahr
    Der Verein führt den Namen "DMV-Fachgruppe Stochastik" mit dem Zusatz "e.V." nach Eintragung und hat seinen Sitz in Mannheim. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim einzutragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  2. Zweck
    1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
    2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
      1. das Eintreten für die Interessen der Stochastik, insbesondere der Wahrscheinlichkeitstheorie und der mathematischen Statistik, in der Gesellschaft, zum Beispiel durch die Herausgabe eines Newsletters mit Informationen über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Stochastik,
      2. die Förderung und Verbreitung der Stochastik und ihrer Anwendungen, zum Beispiel durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen (Tagungen und Workshops) zur Stochastik, oder
      3. der Verleihung eines Förderpreises für junge Nachwuchswissenschaftler.
    3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  3. Mitgliedschaft
    Mitglieder des Vereins können alle natürlichen oder juristischen Personen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrags. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig.

  4. Beendigung der Mitgliedschaft
    1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung aus der Mitgliederliste oder Tod.
    2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres.
    3. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder auf Antrag des Vorstands.
    4. Ist das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Höhe von zwei Jahresmitgliedsbeiträgen in Verzug, so kann der Vorstand die Streichung aus der Mitgliederliste beschließen.

  5. Mitgliedsbeiträge
    Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags für natürliche Mitglieder wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt und kann je nach Beschäftigungssituation oder akademischem Grad unterschiedlich sein. Der Vorstand kann zudem in Einzelfällen den Mitgliedsbeitrag ermäßigen. Die Mitgliedsbeiträge juristischer Personen werden durch den Vorstand bestimmt.

  6. Organe des Vereins
    Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

  7. Vorstand
    1. Der Vorstand des Vereins besteht aus fünf Mitgliedern.
    2. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schatzmeister und einen Schriftführer. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Je zwei von ihnen gemeinsam sind vertretungsberechtigt.

  8. Wahl, Amtsdauer und Beschlussfassung des Vorstands
    1. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Einmalige Wiederwahl ist möglich.
    2. Der Vorstand bleibt auch nach Ende der Amtszeit bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
    3. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter einberufen werden oder im elektronischen Umlaufverfahren. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei der fünf Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
    4. Wenn vom Finanzamt oder Registergericht Satzungsänderungen gefordert werden, wird der Vorstand ermächtigt innerhalb einer Vorstandssitzung die notwendigen Änderungen der Satzung zu beschließen ohne eine Mitgliederversammlung einberufen zu müssen, damit eine Eintragung der Neufassung ins Vereinsregister erfolgen kann.

  9. Mitgliederversammlung
    1. Mindestens alle zwei Jahre findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie beschließt insbesondere über die Höhe des Mitgliedsbeitrags, die Entlastung des Vorstands und über Satzungsänderungen. Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung einen Bericht über seine Tätigkeit vor.
    2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Beschlüsse über die Änderung der Satzung, die Auflösung des Vereins oder den Ausschluss von Mitgliedern bedürfen jedoch einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
    3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mit einer Frist von einem Monat unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich oder elektronisch per E-Mail einberufen. Die Tagesordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der in der Sitzung anwesenden Mitglieder geändert oder ergänzt werden; dies gilt nicht für Satzungsänderungen. Eine Mitgliederversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn es ein Viertel aller Mitglieder verlangt.

  10. Beurkundung der Beschlüsse der Vereinsorgane
    Über die Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie vom Schriftführer oder einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen ist.

  11. Auflösung
    1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zwecke mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden Mitgliederversammlung und einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
    2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den jeweiligen Träger des Mathematischen Forschungsinstituts Oberwolfach, derzeit die Gesellschaft für Mathematische Forschung e.V. in Freiburg/Breisgau, sofern dieser Träger seinerseits als gemeinnützig anerkannt ist, mit der Auflage, es dem Mathematischen Forschungsinstitut Oberwolfach zur unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung zu stellen.

 

Die vorstehende Satzung ist vom 22.10.2014.